AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)  bzw. Allgemeine Reisebedingungen

der Firma ICC INCENTIVE CONGRESS & COACHING ( Std. 09/2014)

                                                                                                                 

1. Allgemeines

Die Webseite "www.icc-incentives.de" wird von der Fa. ICC Incentive Congress & Coaching (nachfolgend "ICC" genannt ) durch die Inhaberin Doris David vertreten.  Das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und ICC unterliegt - ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Nutzers - dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Firmensitz von ICC, Amtsgericht Bad Oldesloe.

Für Leistungen von ICC  gegenüber Kunden (nachstehend "Auftraggeber" genannt)  gelten ausschließlich die individuell ausgehandelten Vertragsvereinbarungen sowie ergänzend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ Allgemeine Reisebedingungen. Andere Allgemeine Vertragsbedingungen erkennt ICC, auch bei vorbehaltloser Ausführung der Leistungen, nicht an. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Aufträge.

Spätestens durch Annahme des Angebotes oder Bezahlung der Leistungen von ICC bringt der Auftraggeber sein Einverständnis mit diesen AGB zum Ausdruck. Abweichende Bedingungen werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ICC ihnen weder widerspricht, noch wenn ICC vorbehaltlos Leistungen erbringt oder die Bezahlung annimmt. Abweichende Bedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, soweit ICC diese schriftlich gemäß § 126 I BGB bestätigt. Gleiches gilt für jegliche Vertragsänderungen.

 

2. Vertragsschluss/Vertragsinhalt

2.1

Die Angebote von ICC sind – soweit nicht als Options- oder feste Buchung benannt -  freibleibend. Angebote, die  als „Kostenschätzung“ oder „Orientierungspreise“ bezeichnet werden,  sind jederzeit unverbindlich. 

2.2

Der Vertrag kommt grundsätzlich durch schriftlichen Auftrag des Auftraggebers und die daraufhin folgende Auftragsbestätigung von ICC zustande. Aufträge werden gemäß der Kosten- Leistungs- Tabelle lt. Anhang "Leistungen/ Preise" ausgeführt. 

2.3

An sämtlichen Daten, Kostenvoranschlägen, Unterlagen und sonstigen Ausarbeitungen behält ICC die Eigentums- und Urheberrechte. Sie dürfen  nicht Dritten zugänglich gemacht oder ausgehändigt werden. Dies gilt nicht für Daten oder Unterlagen, die der Öffentlichkeit bereits zugänglich sind. 

2.4

Abweichende Änderungen von Angeboten und sonstigen Unterlagen, die den Verwendungszweck nicht beeinträchtigen und für den Auftraggeber zumutbar sind, behält sich ICC vor.

 

3. Mitwirkung des Auftraggebers / Pflichten des Kunden

3.1

Der Auftraggeber ist zu einer Mitwirkung verpflichtet. Der Auftraggeber wird unaufgefordert zu jedem Zeitpunkt sämtliche erforderlichen Informationen und  Unterlagen bereitstellen sowie rechtzeitig im Voraus besondere Anforderungen und Risiken mitteilen. 

3.2

Gegenstände des Auftraggebers, die zur Leistungserbringung von ICC erforderlich sind, müssen zum vereinbarten Termin frei Haus bzw. an den von ICC genannten Ort angeliefert werden. Die Rücklieferungen solcher Teile erfolgen unfrei ab Verwendungsort auf Gefahr des Auftraggebers.

3.3

Jede Buchung, die der Nutzer über die Webseite "icc-incentives.de" über den Shop direkt vornimmt, stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Ist die Leistung noch verfügbar, kommt durch die Buchung ein Vertrag zwischen ICC und dem Nutzer zustande. Entsprechend der Produkte geltende  Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeiten, Haftung, Stornierungen, Umbuchung und Rückzahlung werden im Angebotsbereich mit dargestellt.

 

4. Leistungsgegenstand

4.1

ICC wird ausschließlich als Dienstleister für den Auftraggeber tätig und unterstützt diesen bei der Konzeption, der Planung und Durchführung  seines Projekts, soweit nichts anderes vereinbart ist.

4.2

Die Vertragspflichten von ICC ergeben sich aus dem Leistungsumfang lt. Angebot. ICC übernimmt grundsätzlich die Erarbeitung bzw. Mitgestaltung der Konzeption der Projekte sowie deren organisatorische Durchführung.

4.3

Für die rechtliche Zulässigkeit der entwickelten und umgesetzten Projekte haftet ICC, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht.

4.4

ICC ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen zu beauftragen.

 

5. Preise / Agenturhonorar

5.1

Die Angebotspreise sind  im Rahmen des kompletten Angebotes gültig bzw. wenn der Vertrag insgesamt und nicht nur teilweise zustande kommt. ICC ist jedoch berechtigt, nach Absprache zusätzliche Teilleistungen zu erbringen und diese  gesondert abzurechnen.

5.2

Alle Preise sind - wie im Angebot aufgeschlüsselt -  exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach dem zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Mehrwertsteuersatz.

5.3

Beauftragt ICC im eigenen Namen sowie auf eigene Rechnung dritte Personen oder Unternehmen mit der Erbringung von Teil-Leistungen im Rahmen des Vertrages, so ist ICC nicht verpflichtet, über die erbrachten Leistungen von Dritten Rechnungen vorzulegen oder Auskünfte zu erteilen.

5.4

Dienstleistungen, die im Angebot nicht berücksichtigt wurden und auf Verlangen des Auftraggebers zusätzlich ausgeführt werden, werden dem Auftraggeber separat nach jeweiligem Angebot oder den üblichen Verrechnungssätzen von ICC in Rechnung gestellt (s. Leistungen/Preise). Das gleiche gilt für Mehraufwendungen, die durch unrichtige Angaben oder unvollständige Vorarbeiten des Auftraggebers entstehen, durch unverschuldete Location- bzw. Programm- Wechsel, Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen von ICC sind.

 

6. Umbuchung /  Rücktrittsrecht

6.1

Umbuchungen und Rücktritt vom Vertrag richten sich nach den Bedingungen der jeweiligen Vertragsinhalte zwischen ICC und dem Auftraggeber. Bei Umbuchung oder Rücktritt durch den Auftraggeber ist ICC berechtigt, ihm alle entstehenden Umbuchungs-/ Stornierungstskosten lt. Buchungsbestätigung/Vertrag in Rechnung zu stellen bzw. einzuziehen/ einzubehalten und die erbrachte Arbeitsleistung bis zum Zeitpunkt der Stornierung lt. den üblichen Verrechnungssätzen (s. Leistungen/Preise) zu berechnen.  

6.2

ICC ist weiterhin berechtigt, in folgenden Fällen vom Vertrag zurückzutreten:

- Mangelnde Mitwirkung trotz Fristsetzung des Auftraggebers gemäß Ziff.3 AGB-Kunden sowie Unterlassung sonstiger Handlungen, die zur erfolgreichen Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind.

- Ausfall vorgesehener  Locations, Künstler oder Dienstleister; ohne dass es in zumutbarer Weise gegen gleiche Vergütung  gelingt, passenden Ersatz zu beschaffen.

Im Falle des berechtigten Rücktritts durch ICC entfallen jegliche Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz.

 

7. Kündigung / Schadensersatz

7.1

Nimmt der Auftraggeber die Leistungen von ICC ohne wichtigen Grund nicht entgegen oder kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, so wird ICC nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von ihrer weiteren Leistungsverpflichtung frei und kann neben der Vergütung für erbrachte Leistungen Schadensersatz verlangen. Gleiches gilt, wenn ICC gemäß § 5.1 den Rücktritt erklärt.

7.2

Kündigt der Auftraggeber den Vertrag aufgrund von Gründen, die nicht durch ICC zu vertreten sind, behält ICC den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung für die von ICC erbrachten Leistungen bei Kündigung durch den Auftraggeber wird entsprechend der aufgewendeten Arbeitsstunden zum Honorarsatz lt. Leistungen/Preise errechnet. Darüber hinaus fallen die Stornierungsgebühren der beauftragten Dritten/Leistungsträger lt. Angebot an.

7.3

Dem Auftraggeber bleibt die Möglichkeit des Nachweises, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt ICC vorbehalten.

 

8. Haftung

8.1

Die Haftung von ICC ist, gleich aus welchem Rechtsgrund - insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter und falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung - soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen eingeschränkt:

ICC haftet nur

- im Falle von eigener Fahrlässigkeit und Vorsatz  seiner Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellten oder sonstiger Erfüllungsgehilfen bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.  Im Übrigen werden jede Haftung von ICC und daraus resultierende Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.

8.2

ICC ist ermächtigt, namens und im Auftrag des Auftraggebers Fremdleistungen von dritten Leistungsträgern in Anspruch zu nehmen. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen dieser Dritten wird durch ICC keine Haftung übernommen.

8.3

Die qualitäts– und termingerechte Ausführung durch ICC bedingt die Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten durch den Auftraggeber. Die Gewährleistung für das Gefallen und den wirtschaftlichen Erfolg der Veranstaltung ist ausgeschlossen.

8.4

Verspätungen, die nicht auf Verschulden von ICC oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, berechtigen den Auftraggeber nicht zum Schadensersatz bzw. zur Minderung.

8.5

Soweit ICC dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die bei Vertragsschluss als mögliche Folgen einer Vertragsverletzung voraussehbar waren. Mittelbare Schäden und Folgeschäden sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden typischerweise zu erwarten sind.

8.6

Soweit ICC nicht vereinbarte Leistungen erbringt, welche unentgeltlich sind, geschieht dies unter Ausschluss jeglicher Haftung.

8.7

Eine Haftungsbeschränkung zugunsten des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen oder sonstiger Dritter, derer sich der Auftraggeber bedient, ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, welche durch die Teilnehmer im Zusammenhang mit einer Veranstaltung schuldhaft verursacht werden. Die Haftung bezieht sich insbesondere auf Verluste sowie unmittelbare und mittelbare Schäden und Folgeschäden wegen Zerstörung oder Beschädigung von Sachen, welche im Eigentum von ICC oder von Dritten stehen.

 

9. Schutzrechte

9.1

Alle im Zusammenhang mit den zu erbringenden Leistungen von ICC bzw. ihren Mitarbeitern oder von ihr - auch im Namen des Auftraggebers - entstehenden gewerblichen Schutzrechte (Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz, Patentrechte) verbleiben, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart, ausschließlich bei ICC. Die Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten ist nur durch eine schriftliche Vereinbarung möglich und gilt stets nur für den bei der Auftragserteilung zugrunde liegenden Zweck. Änderungen von Konzepten, Entwürfen usw. dürfen nur von und durch ICC oder von Personen vorgenommen werden, die ICC entsprechend beauftragt hat .

9.2

Der Auftraggeber ist zur Nutzung der Konzepte, Entwürfe usw. von ICC nur für die nach dem Vertrag vorgesehenen eigenen Zwecke berechtigt. Vervielfältigungen sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung durch ICC zulässig. Sämtlich Unterlagen sowie Arbeitsergebnisse, die von ICC oder in ihrem Auftrag erstellt werden, bleiben Eigentum von ICC, auch wenn diese dem Auftraggeber berechnet werden. Werden Ideen und Konzepte nicht entsprechend verwertet, ist ICC berechtigt, die Inhalte in vollem Umfang oder teilweise für andere Zwecke  und Auftraggeber einzusetzen.

9.3

Bezüglich der Ausführung von Aufträgen nach vom Auftraggeber vorgegebenen Angaben oder Unterlagen übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass durch die Erbringung der nach seinen Angaben und Unterlagen ausgeführten Leistungen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. ICC ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Auftraggeber zur Leistungserbringung ausgehändigten Angaben oder Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen oder verletzen können. Der Auftraggeber ist auf seine Kosten verpflichtet, ICC von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter sofort freizustellen und für alle Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten insoweit erwachsen, aufzukommen und, soweit verlangt, Vorschusszahlungen zu leisten.

9.4

ICC ist berechtigt, seine gestalterischen Arbeiten zu signieren, Veranstaltungen etc. aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen nebst Hintergrund-Informationen über das Projekt sowie weitere umgesetzte Maßnahmen zum Zwecke der Dokumentation sowie der Eigen-PR zu verwenden.

9.5

Sämtliche Genehmigungs- und Anmeldeverfahren sowie Gebühren (z.B. Ordnungsamt, GEMA etc.) gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

10. Aufbewahrung von Unterlagen

ICC behält sich vor, die den Auftrag betreffenden Unterlagen für die Dauer von 6 Monaten nach Beendigung des Auftrages aufzubewahren. Verlangt der Auftraggeber die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Auftrages zurück, ist ICC berechtigt, diese Unterlagen zu vernichten.

 

11. Zahlungsbedingungen, Verzug

11.1

Wenn nicht anders vereinbart, ist ICC berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

11.2

Darüber hinaus ist ICC berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen: 30% der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung, weitere 30% der vereinbarten Vergütung bis 4 Wochen vor Veranstaltungstag, weitere 40% der vereinbarten Vergütung zum Veranstaltungstag. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.

11.3

Verzug tritt ohne Mahnung nach Ablauf von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ein.

11.4

Gerät der Auftraggeber trotz Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung in Zahlungsrückstand, ist ICC berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und neben der bereits verdienten Vergütung Schadensersatz zu verlangen. Für die Höhe des Schadensersatzes gilt die Regelung unter Ziffer 7.3 dieser Bedingungen.

 

12. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung

12.1

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

12.2

Die Rechte des Auftraggebers aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ICC übertragbar.

12.3

Ein Zurückbehaltungsrecht ist nur zulässig, soweit die Gegenforderung auf demselben Rechtsverhältnis beruht sowie von ICC anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist.

 

13. Datenschutz

Für sämtliche im Rahmen der Beauftragung erlangten Daten gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.

 

14. Geheimhaltung

14.1

Die Parteien werden wechselseitig über sämtliche Tatsachen, Daten und Informationen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag gegenüber Dritten Stillschweigen bewahren. Sollte eine Partei gegenüber Dritten bestimmungsgemäß diese Tatsachen, Daten oder Informationen offenbaren, ist der jeweilige Dritte durch diese Partei ebenfalls zur Geheimhaltung zu verpflichten.

 

 

15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

15.1

Erfüllungsort ist Klein Wesenberg.

15.2

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Lübeck, soweit der Auftraggeber die Eigenschaft eines Vollkaufmanns oder dem gleichgestellte Personen nach dem Gesetz hat. ICC darf den Auftraggeber auch an dessen Geschäftssitz gerichtlich in Anspruch nehmen.

15.3

Für das Rechtsverhältnis der Parteien gilt ausschließlich Deutsches Recht. Werden diese Kunden-AGB in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGB ausschlaggebend.

 

16. Salvatorische Klausel

Durch die Unwirksamkeit einer Vertragsklausel wird der Bestand des Vertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

17. Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen sind ausschließlich in schriftlicher Form wirksam, unterzeichnet vom Auftraggeber und von ICC. Das gilt auch für Vereinbarungen, die das vorstehende Schriftformerfordernis ändern.